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..einmal mehr die bekannte Methode: Man urteilt über einen Menschen, der sich nicht gesellschaftskonform verhält, auch wenn er bisher als vorbildlicher Pädagoge galt. Hier war es ein einzelner ehemaliger Schüler, der alte, nicht wirklich beweisbare "Missbrauchs"-
"Dabei sei die Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen, dass «entweder keine oder bereits verjährte strafbare Handlungen stattgefunden» hätten. Die Konsequenz: Die Staatsanwaltschaft will das Verfahren gegen Jegge einstellen."
Auch wenn der sich als "Opfer" bezeichnende Autor des Buches "entsetzt" reagiert, kann Jegge gerichtlöich nicht (mehr) belangt werden.
Recht so, denn schliesslich sind Gesetze da, um eingehalten zu werden und damit auch die Verfallsdatum, auch wenn dies vielen nicht passt, vor allem wenn es um "Missbrauch" geht. Jegge wird wohl noch lange nicht in Ruhe gelassen und seine bisher geschätzten Leistungen dürfen wohl für längere Zeit nicht mehr öffentlich als vorbildlich bezeichnet werden.
Jegge hat ja zugeggeben, dass er Fehler gemacht hat. Aber er hat sie in einer Zeit gemacht, als man ganz anders als heute über Erzieung und Sexualität gesprochen und sich verhalten hat. Das darf nicht vergessen werden und relativiert manches, was heute gross aufgebaucht wird, ohne dass einmal daran gedacht würde, dass vielleicht nach einiger Zeit die Denk-