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Das Zürcher Obergericht hat das Revisionsgesuch von Beat Meier, resp. seines Anwaltes, mit einer widersprüchlichen und durch frühere Gerichtsentscheide voreingenommenen und fadenscheinigen Begründung einfach abgelehnt, ohne dass die sorgfältige und wohlbegründetet Eingabe des Anwalts zur Kenntnis genommen wurde.
Ein sehr guter Bericht zum Hintergrund dieses Wiederaufnahmeverfahrens brachte ja die NZZ.
Darauf habe ich bereits hier und auch hier aufmerksam gemacht. Beat hat zu diesem Bericht ja eine sehr ausführliche Erklärung abgegeben, die auch auf der Hompage des von ihm gegründeten Vereins "Fair-
Zum Urteil des Zürcher Obergerichtes gibt es auch hier einen Bericht.
Wenn man die Ausführungen von Beat zum Bericht in der NZZ liest und die Eingabe-