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der "Fall Meier" jetzt vor Bundesgericht

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 30/9/2017 18:12:24

Das Zürcher Obergericht hat  das Revisionsgesuch von Beat Meier, resp. seines Anwaltes, mit einer widersprüchlichen und durch frühere Gerichtsentscheide voreingenommenen und fadenscheinigen Begründung einfach abgelehnt, ohne dass die sorgfältige und wohlbegründetet Eingabe des Anwalts zur Kenntnis genommen wurde.

Ein sehr guter Bericht zum Hintergrund dieses Wiederaufnahmeverfahrens brachte ja die NZZ.
Darauf habe ich bereits hier und auch hier  aufmerksam gemacht. Beat hat zu diesem Bericht ja eine sehr ausführliche Erklärung abgegeben, die auch auf der Hompage des von ihm gegründeten Vereins "Fair-wahrt?" veröffentlicht ist.

Zum Urteil des Zürcher Obergerichtes  gibt es  auch hier einen Bericht.

Wenn man die Ausführungen von Beat zum Bericht in der NZZ liest und die Eingabe-Dokumentation des Anwaltes,  (die ich vorliegend habe, aber aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlichen kann), ist klar, dass dieser Abweisungs-Entscheid des Gerichtes an das Bundesgericht weitergezogen werden muss.


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