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nochmals BEAT MEIER

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 8/7/2017 11:46:44
Tags: Beat, Meier, NZZ, Brigitte, Hürlimann

Meine Befürchtungen im letzten Beitrag sind glücklicherweise nicht wahr geworden. Beat wurde von seinen Mitgefangenen nach Erscheinen des NZZ- Berichtes nicht belästigt. Das mag aber vor allem damit zusammen hängen, dass kaum jemand im Gefängnis Zugang zu einer NZZ hat. Auch die Aufseher bekamen wohl erst verspätet diesen Bericht zu lesen - wenn überhaupt...
Eine Reaktion in der Boulevardpresse blieb aus. Weshalb, schätzt Dieter Gieseking von K13 hier wohl richtig ein: " Der Schweizer BLICK (Viktor Dammann) hingegen hetzt gegen Beat Meier seit Beginn des Verfahrens. So ist es auch kein Wunder, dass der BLICK (analog BLÖD-Bildzeitung in Deutschland) das eingeleitete Wiederaufnahmeverfahren total ignoriert hat. Damit sollen öffentliche Proteste gegen die Verwahrung verhindert werden. Es bedarf deshalb einer möglichst großen Gegenöffentlichkeit nach dem positiven Beispiel in der NZZ"
Allerdings blieb bisher eine Reaktion auf den Bericht von Brigitte Hürlimann in anderen Medien aus und es könnte der Eindruck entstehen, dass diese längst fällige Kehrtwende in der Beurteilung dieses "Justizskandals" der eben von kaum jemand Einflussreichem als solcher wahrgenommen wird, als Strohfeuer schon längst wieder erloschen ist...
Beat hat zu diesem Bericht in der NZZ eine zusätzliche Erklärung zu den einzelnen Punkten seiner Leidensgeschichte verfasst. Diese wurde auf der Homepage des von ihm gegründeten Vereins "fair-wahrt?" veröffentlicht.
Auch der Anwalt von Beat hat angekündigt, dass er noch weiteres unternehmen wird. Er hat ja den Bericht von Frau Hürlimann in der NZZ iniziiert. Und auch Frau Hürlimann wird Beat nochmals  treffen.
Es muss auch berücksichtgt werden, dass sich in den Medien in letzter Zeit doch einiges ereignet hat, was auf die menschenrechtsverletzenden Umstände im Umgang mit Verwahrten aufmerksam macht. Zum Beispiel fragt der bekannte
Zürcher Anwalt Valentin Landmann in einem WOZ-Bericht von Susanne Boos zum Thema Verwahrung: "Therapeutische Massnahmen würden immer mehr missbraucht, um «Leute zu versenken». Wollen wir das?"  und ebenfalls in der WOZ macht dieselbe Journalistin auf den von Beat Meier gegründeten Verein "fair-wahrt?" aufmerksam.
Auch in der WOZ will Frau Boos das Thema weiter verfolgen und bleibt mit Beat in Kontakt.

Der Beobachter stellt am 17. Februar 2017,  im Heft 4/2017 fest: "Immer mehr Straftäter sind auf unbestimmte Zeit weggesperrt. Manche wegen relativ kleiner Vergehen. Richter und Psychiater drücken sich vor der Verantwortung." und weist darauf hin: "Derzeit befinden sich gemäss neusten Zahlen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirek­toren (KKJPD) 904 Personen in einer Massnahme nach Artikel 59. Manche sind im offenen Vollzug oder in einer psychiatrischen Klinik. 269 sitzen in einem Gefängnis, "  Es wird bemängelt: "Ob ein Täter mit dem «59er» in den offenen Vollzug kommt oder weggesperrt wird, entscheiden aber meist nicht Richter, sondern die Vollzugsbehörden. Diese sind dem kantonalen Justizdirektor unterstellt, letztlich geht es also um seinen Kopf. Genauso in der Zwickmühle sind aber auch die psychiatrischen Gutachter, die beigezogen werden. Ihre Berichte bilden die Entscheidungsgrundlage, und wenn sie schlüssig sind, müssen die Richter ihnen folgen."  Niemand will Verantwortung übernehmen:
"So gehen am Ende alle auf Nummer ­sicher – und niemand fühlt sich verantwortlich. Der Gutachter hat nur eine Empfehlung abgegeben, kein Urteil. Und die Richter sind nur der Empfehlung des Gutachters gefolgt, sie hatten keine Wahl."

Das trifft letzlich die Betroffenen:  "Auf der Strecke bleiben die Rechte der Betroffenen – schliesslich haben auch Straffällige Anrecht auf ein faires Verfahren. Das sieht der Zürcher Strafverteidiger Stephan Bernard zunehmend bedroht. Die Gespräche zwischen Psychiater und Täter finden hinter verschlossenen Türen statt, werden weder wörtlich protokolliert noch aufgezeichnet und sind somit nicht nachvollziehbar. «Doch Psychiater sind auch nur Menschen und nicht frei von Vorurteilen. Ich kenne Fälle, bei denen bei der gleichen Person völlig unterschiedliche Einschätzungen zu Gefährlichkeit oder Therapieerfolg herauskamen», sagt Bernard. Er fordert mehr Transparenz. «Der ganze Begutachtungsprozess muss in Bild und Ton dokumentiert werden.»  
Die "Klene Verwahrung" ist eine sehr problematische Einrichtung und wird seit Einführung der "Lebenslangen Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter" am 08.02.2004 vermehrt ausgesprochen, weil kaum ein Richter wagt, eine lebenslange Verwahrung auszusprechen.
Seit Enführung dieser neuen Massnahme ist erst ein Täter lebenslang verwahrt worden.  
Beat Meier ist in Verwahrung gemäss Artikel 64
. Einziger Verwahungsgrund bei ihm: "Der Täter wird als dauerhaft nicht therapierbar eingestuft, weil die Behandlung langfristig keinen Erfolg verspricht." Doch auch dieser Grund entspricht nicht den Tatsachen, Beat war sehr wohl zur Therapie bereit und hat auch mitgemacht. Doch seine Einwände oder Vorbehalte wurden nicht ernstgenommen und so zurechtgelegt, dass er als "nicht therapierbar" eingestuft wurde. Deshalb sitzt er nun schon bald ein Vierteljahrhundert im Knast...
Was nun das Revisionsverfahren zu Beat Meiers Prozess betrifft, kann nichts weiteres unternommen werden und es bleibt nur warten, bis sich die Justiz der Sache annimmt.

Ein Skandal, dass der Justiz keine Fristen gesetzt sind!





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