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...die Schweiz hat wieder eine Strafverschärfung gutgeheissen, die nie so konsequent umgesetzt werden kann, wie sie vom Volk verlangt wird.
Ich kann mich nur der Meinung von Staatsrechtler Rainer J. Schweizer anschliessen, der im Tages-
"Die Richter weichen der politischen Konfrontation aus, sie wollen sich nicht exponieren. Das müssten sie aber; sie sollten ihren Standpunkt und ihre Urteile aktiver erklären, an Debatten teilnehmen. So weckt man Verständnis für rechtsstaatliche Anliegen."
Das ist der Fehler der Richter.
Doch darf das Volk eine Abstimmung verlangen die eine automatische Strafverschärfung erlaubt, die einer fundamentalen Gesetzesbestimmung -
Da stimmt doch etwas nicht.
Doch nun ist sie beschlossen, diese Strafverschärfung, die nie ohne Abstriche umgesetzt werden kann:
"Das Parlament wird Abstriche machen müssen. Die Bundesverfassung gibt jedem das Recht, dass ein Entscheid überprüft wird, wenn sich die Verhältnisse grundlegend gewandelt haben. Deshalb kann es im Gesetz kein lebenslanges Berufsverbot geben. Auch ein Automatismus ist ausgeschlossen. Liegen besondere Umstände vor, müssen die Behörden diesen Rechnung tragen können. Die Initiative kann diese beiden Grundsätze nicht aushebeln – und das Parlament auch nicht."
Letztlich steht also das Volk wieder blöd da, das für etwas abgestimmt hat, das gar nicht so umgesetzt werden kann, wie es von diesem gemeint war.
Was läuft da falsch?
Recht hat er der Herr Schweizer (nomen est omen!):
"Das Parlament müsste seine Praxis bei der Ungültigkeitserklärung von Volksinitiativen verschärfen. Heute nimmt es diese Aufgabe nicht ernst genug. Das zeigt gerade die Pädophilen-