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"Mehr als die Hälfte des Lebens hinter Gitter"
"in der Pöschwies «weiss man nicht weiter mit mir»."
Mit diesen Worten des Eingesperrten endet ein Bericht im Tages-
Ein solcher Bericht in der grössten Tages-
Was soll der Leserschaft in diesem Bericht vermittelt werden?
Man erfährt, dass der bereits dreifach wegen Sexualdelikten vorbestrafte Mann auf einem Hafturlaub
Bei seiner letzten Verurteilung vor dieser Tat hatte er sechseinhalb Jahre Zuchthaus kassiert.
1994 verurteilte ihn das Bezirksgericht Zürich dafür zu einem Freiheitsentzug von drei Jahren und zu einer ambulanten Massnahme während des Strafvollzugs.
Weshalb erst 1994?
Wieviel hatte er zu dieser Zeit von seiner früheren Strafe verbüsst?
War er dazwischen auch auf Hafturlaub?
Das Bezirksgericht hielt ihn «für Dritte nicht gefährlich», was vom Obergericht bestätigt, vom Bundesgericht jedoch aufgehoben wurde. Letztlich schob man die dreijährige Zuchthausstrafe zugunsten der Verwahrung auf.
Weil der Mann aber "grundsätzlich therapiefähig" sei, wurde -
Was nicht beantwortet wird: Hatte der Mann seine vorherigen Strafen schon verbüsst, oder ist die noch zu verbüssende Gesamtstrafe höher als die fünf Jahre? Wenn nicht, dann bedeutet diese "stationäre Massnahme" eine sogenannt "kleine Verwahrung" gemäss Paragraph 59, die jeweils auf fünf Jahre beschränkt ist, aber immer wieder um fünf Jahre verlängert werden kann.
Nachdem der Mann schon vorher am ambulanten Intensivprogramm teilgenommen hatte, folgte nun das Vollprogramm der Forensisch -
Darin machte er Fortschritte "in Bezug auf seine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, histrionischen und selbstunsicheren Anteilen."
Diese führten dazu dass ihm "63 begleitete Ausgänge, die problemlos verliefen", gewährt wurden!
"Im März 2012 wurde die Therapie überraschend abgebrochen" , denn die "Behandlungsfortschritte seien «vor allem in Relation zur Behandlungsdauer und -
"Den Therapeuten missfiel seine «Abneigung, sich mit der sexuellen Komponente der Delikte tiefer gehend auseinanderzusetzen»."
Der Mann wehrt sich, als Kernpädophiler angesehen zu werden.
"Ob die sexuellen Handlungen mit Kindern sexuell motiviert oder Folge seiner Persönlichkeitsstörung waren, hat auch der externe psychiatrische Gutachter offengelassen."
In diesem
"Und so ordnete das Bezirksgericht weitere fünf Jahre an – nicht ohne den Therapievollzug zu kritisieren. «Wir fanden den Abbruch nicht so geschickt.» Man hätte besser weitergemacht, bis das neue Gutachten vorlag. Dadurch habe man Zeit verloren, die Ausgänge gestrichen und einen Rückschritt in Kauf genommen."
Der 48-
"Denn in der Pöschwies «weiss man nicht weiter mit mir»."
Was kann ich als Leser aus diesem Bericht schliessen?
dass die Art der Therapie in der Pöschwies nichts bringt?
dass der Betroffene nicht bereit ist, genügend an sich zu arbeiten?
dass man eine auf ihn passende Therapie in einer anderen Anstalt suchen muss?
Oder hat der erste Kommentator zu diesem Bericht recht, wenn er schreibt:
"genau wegen Menschen wie dir haben wir ja die Verwahrungsinitiative angenommen. Alles was noch fehlt ist ein mutiger Gutachter,
der den Opfer-