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Meine Befürchtungen im letzten Beitrag sind glücklicherweise nicht wahr geworden. Beat wurde von seinen Mitgefangenen nach Erscheinen des NZZ-
Eine Reaktion in der Boulevardpresse blieb aus. Weshalb, schätzt Dieter Gieseking von K13 hier wohl richtig ein: " Der Schweizer BLICK (Viktor Dammann) hingegen hetzt gegen Beat Meier seit Beginn des Verfahrens. So ist es auch kein Wunder, dass der BLICK (analog BLÖD-
Beat hat zu diesem Bericht in der NZZ eine zusätzliche Erklärung zu den einzelnen Punkten seiner Leidensgeschichte verfasst. Diese wurde auf der Homepage des von ihm gegründeten Vereins "fair-
Es muss auch berücksichtgt werden, dass sich in den Medien in letzter Zeit doch einiges ereignet hat, was auf die menschenrechtsverletzenden Umstände im Umgang mit Verwahrten aufmerksam macht. Zum Beispiel fragt der bekannte Zürcher Anwalt Valentin Landmann in einem WOZ-
Auch in der WOZ will Frau Boos das Thema weiter verfolgen und bleibt mit Beat in Kontakt.
Der Beobachter stellt am 17. Februar 2017, im Heft 4/2017 fest: "Immer mehr Straftäter sind auf unbestimmte Zeit weggesperrt. Manche wegen relativ kleiner Vergehen. Richter und Psychiater drücken sich vor der Verantwortung." und weist darauf hin: "Derzeit befinden sich gemäss neusten Zahlen der Konferenz der kantonalen Justiz-
"So gehen am Ende alle auf Nummer sicher – und niemand fühlt sich verantwortlich. Der Gutachter hat nur eine Empfehlung abgegeben, kein Urteil. Und die Richter sind nur der Empfehlung des Gutachters gefolgt, sie hatten keine Wahl."
Das trifft letzlich die Betroffenen: "Auf der Strecke bleiben die Rechte der Betroffenen – schliesslich haben auch Straffällige Anrecht auf ein faires Verfahren. Das sieht der Zürcher Strafverteidiger Stephan Bernard zunehmend bedroht. Die Gespräche zwischen Psychiater und Täter finden hinter verschlossenen Türen statt, werden weder wörtlich protokolliert noch aufgezeichnet und sind somit nicht nachvollziehbar. «Doch Psychiater sind auch nur Menschen und nicht frei von Vorurteilen. Ich kenne Fälle, bei denen bei der gleichen Person völlig unterschiedliche Einschätzungen zu Gefährlichkeit oder Therapieerfolg herauskamen», sagt Bernard. Er fordert mehr Transparenz. «Der ganze Begutachtungsprozess muss in Bild und Ton dokumentiert werden.»
Die "Klene Verwahrung" ist eine sehr problematische Einrichtung und wird seit Einführung der "Lebenslangen Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual-
Seit Enführung dieser neuen Massnahme ist erst ein Täter lebenslang verwahrt worden.
Beat Meier ist in Verwahrung gemäss Artikel 64
Was nun das Revisionsverfahren zu Beat Meiers Prozess betrifft, kann nichts weiteres unternommen werden und es bleibt nur warten, bis sich die Justiz der Sache annimmt.
Ein Skandal, dass der Justiz keine Fristen gesetzt sind!