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SF1, 14. April 2013, Sternstunde Philosophie:
Pädophilie. Eine Neigung, über die man schweigt
Gestern erst war "Pädophilie" bei SF1 Thema in "Standpunkte".
Heute befasste sich auch die "Sternstunde" mit diesem Thema!
In beiden Sendungen wurden -
Als lobenswerte Ausnahme werden aber hier Ausschnitte aus einem Film von Alain Godet gezeigt, der als Gesamtwerk weder beim SF noch bei sonst einem Fernsehsender bisher auf Interesse stiess. Ohne dass Godet Einfluss darauf hatte -
Ich bin angenehm überrascht auch über diese Sendung. Es wurde -
Zur Arbeit mit Pädophilen an ihrem Institut werden die Richtlinien von Prof. Klaus M. Beier an der Charité Berlin angewendet. Man kann also auch von Monika Egli-
Die Aussagen von Merkel haben mich zum Teil enttäuscht. Auch für ihn gilt die Grundüberzeugung, dass sexuelle Handlungen mit Kindern in jeder Form untolerierbar sind.
Gut finde ich seine Aussagen zum Konsum, bzw. Verbot von Kinderpornographie!
Ich hätte von ihm aber mehr grundsätzliche Infragestellungen erwartet.
Z.B. die Frage, ob es überhaupt ein Recht gibt, bzw. die Justiz ein Recht dazu hat, sexuelle Handlungen zwischen Menschen zu verurteilen, wenn dabei kein Schaden angerichtet wird? Wenn solche Handlungen von einem Partner nicht selbst erwünscht werden, liegt Gewalt vor, was dann als Straftatbestand verfolgt werden könnte. Dass aber Sexualität an sich schon etwas Strafbares sein kann, lässt sich juristisch kaum begründen! Natürlich wird da immer sofort der "Kinderschutz" angeführt!
Und da bin ich mit beiden Referenten nicht einig: Ein generelles Verbot von "Sexualität" zwischen Erwachsenen und Kindern hat mit "Kinderschutz" nichts zu tun. Das ist ein von unserer Gesellschaft aufgerichtetetes, und damit unhinterfragbares "Axiom"!
Merkel befürwortet juristische Verfolgung und Bestrafung von sexuellen Übergriffen und findet es richtig, dass aus Opferschutzgründen auch geringfügige Übergriffe bestraft werden müssen, d.h., dass in Kauf genommen werden muss, dass zum Teil Betroffene auch zu hart bestraft werden, weil Opferschutz gesellschaftlich höher eingestuft werden muss.
So kann z.B. auch ein generelles, lebenslängliches Arbeitsverbot mit Kindern nach einer Verfehlung gerechtfertigt werden! Hingegen -
Doch es wurde nie klar gesagt, wie gross auch hier die Unterschiede sind: Von einem Fünfjährigen kann ich nicht dieselbe Reaktion erwarten wie von einem Fünfzehnjährigen, ganz egal um was es sich dabei handelt! Da wird auf jedem Gebiet "selbstverständlich" differenziert, nicht aber, wenn es um sexuelle Übergriffe auf "Kinder" geht! Es wird auch zu wenig differenziert, was unter Sexualität zwischen Erwachsenen und Kind überhaupt verstanden wird! Zwar heisst es, strafbar sei, wenn ein Erwachsener seine egoistischen sexuellen Wünsche mithilfe eines Kindes befriedigt. Wäre dem wirklich nur so, könnte ich dem noch zustimmen. Bestraft wird aber alles, was irgendwie mit Sexualität zu tun hat, also auch Berührungen, die vielleicht auch vom "Kind" (von1-
Die
Was als Positivstes aus der Haltung beider Fachleute hervorgeht:
Sie haben gezeigt, dass dieses Thema differenzierter angegangen werden kann und dass nicht jeder Pädophile verdächtigt werden darf, ein potentieller Straftäter zu sein.
Allerdings setzen beide dazu voraus, dass Pädophile fachliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
>>>hier kann die Sendung direkt geschaut werden!<<<
und
>>>hier der Skript zur Sendung!<<<