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"Urlaubsverbot für Sextäter illegal"
So „einfach“, wie eine Prognose nach dem Computer-
Hier kann nachgelesen und sogar im Selbsttest herausgefunden werden, wie ein solcher Test funktioniert und wie aussagekräftig er ist!
Es ist schon ein Weile her, dass das Bundesgericht die Beschwerde eines in der Pöschwies verwahrten Sexualtäters gutgeheissen hat.
Ihm sollten unbegleitete Hafturlaube gestrichen werden. Er ist seit 1997 in der Strafanstalt Pöschwies ZH wegen Sexualdelikten mit Kindern verwahrt. Ihm wurden ab 1999 zwölfstündige unbegleitete Beziehungsurlaube gewährt.
Weil es zu einem Urlaubsmissbrauch durch einen Mitinsassen gekommen war, sistierte das Zürcher Amt für Justizvollzug solche Urlaube bis auf weiteres.
Im Juli 2007 widerrief das Amt die Urlaubsbewilligung von 1999 definitiv, was von der Zürcher Justizdirektion bestätigt wurde. Dies weil eine computergesteuerte Fotres-
Wortgertreuer Auszug aus dem Bundesgerichtsurteil:
"Der Justizdirektion ist demnach bei der Bejahung der Rückfallgefährlichkeit des Beschwerdeführers Willkür vorzuwerfen."
Das sind klare Worte aus dem Bundesgericht. Ich kenne noch andere Fälle in denen dieser Justizdirektion dasselbe vorgeworfen werden müsste...