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Am 16.August 2016 führte ein Gerichtsurteil des St.Galler Kreisgerichtes zu einer kurzen Verwunderung in den Medien und einigen wohl unbeantwortet bleibenden Fragen. Kommentare dazu waren sehr kontrovers. Es waren sich aber fast alle einig in der Meinung, dass die betroffene Mutter viel zu wenig hart bestraft wurde.
Da hat eine Mutter ihren Sohn ab seinem 7.Lebensjahr über Jahre zu ihrer eigenen Befriedigung als Lustobjekt benutzt und kommt mit einer bedingten Gefängnisstrafe davon.
Der Aufruhr in den Medien war aber nur von kurzer Dauer und wird kaum zu weiteren Diskussionen führen, obwohl dies sehr zu wünschen wäre...
Wo bleibt da eine gerechte Verhältnismässigkeit, wenn man die Bestrafung dieses Vergehens vergleicht mit der Bestrafung von einigermassen vergleichbaren Vergehen, die von Männern begangen wurden?
Oder anders gefragt: Warum fallen Strafen im Vergleich zu diesem "Fall" fast immer so unverhältnismässig hart aus, wo es doch oft nur um voreingenommene egoistsiche Moralvorstellungen des "normalen" Volkes geht?
Eine Betrachtung des hier angesprochenen "Falles" unter Einbezug von verschiedenen Zeitungsberichten