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Zum „Fall Mansour“

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 13/2/2013 18:30:04
Tags: FallMansourJVAPöschwiesUeliGrafMarcelGölzHansjürgPatzenLeiterBewährungsundVollzugdienstAmtfürJustizKantonZürichMigrationsbehörde

Zum „Fall Mansour“
Insider wissen, weshalb mich dieser „Fall“ nicht kalt lassen kann. Wer die Fakten noch nicht kennt, wird  aus erster Quelle hier fündig und wird von dort aus (leider) auch auf  fragliche Seiten verwiesen, die sich dem „Fall“ (leider) angenommen haben.
Eine sehr eindrückliche Zusammenfassung, hat Marion Mansour hier veröffentlicht und äussert da auch sehr bewegend und kompetent ihre Gedanken zu ihren Erfahrungen mit dem schweizerischen Justizsystem und lässt auch weitere "Opfer" der Justiz und des PPD zu Worte kommen.  Eine Darstellung von unglaublichen Vorgängen, die zu denken geben und wohl kaum jemanden unberührt lassen.
Eigentlich wollte ich mich nicht mehr weiter um diesen „Fall“ bemühen, weil sich das Ehepaar nun Mithilfe zur Wiederherstellung ihres einst harmonischen Ehelebens von Instanzen erhofft, von denen ich mich klar distanzieren muss.
Ich hoffte, dass die von Marion Mansour klug abgefassten und kompetenten Schilderungen  zu einer vernünftigeren Wende
ihres "Falles" führen würden. Sicher war es ihre klare Haltung, wie sie souverän ihre "Sache" publik machte, dass sie in seriösen und vielbeachteten Medien wahrgenommen und über diese unglaublichen Vorgänge berichtet wurde.   
Doch dann kam eine - nach meinem Empfinden - verhängnisvolle Wende. Der "Fall Mansour" wanderte mit den Betroffenen ins Ghetto der Verbannten und Verdammten unserer Gesellschaft. Verständlich zwar, nach dem scheinbar keine Hilfe gefunden wurde mit komptenter Durchsetzungskraft. Verständlich, dass dort, wo die Ausgeschlossenen sich gegenseitig ihr erfahrenes Unrecht klagen können, die grösste Solidarität herrscht und für alle nur noch eines gilt:

Kampf ums Überleben.

  • Aber die Methoden, mit welchen dort gegen das geltende (Un-)Recht gekämpft wird:

Führen diese zum erhofften Ziel?

 
Mich beschäftigt das Schicksal dieses Ehepaares sehr, und ich kann nicht einfach all mein Wissen darum verdrängen. Was konkret heisst: Ich hatte Marion Mansour persönlich kennen gelernt, als noch nicht absehbar war, wie lange dieser Kampf um Gerechtigkeit noch dauern wird. Ich war zuerst nur schriftlich und telefonisch mit ihr in Kontakt und konnte nicht glauben, was sie erzählte. Ich wollte sie persönlich kennen lernen und kann nie mehr vergessen, welchen Eindruck sie und ihr Schicksal auf mich machten, als mir bewusst wurde, dass solch Unglaubliches tatsächlich in unserem Lande und gerade jetzt geschieht!

Es war die Zeit, als der Entschluss in ihr reifte, sich mit Menschen zusammen zu schliessen, die ähnliche Schicksale erleiden oder erlitten haben. Es entstand die IG-FFP. Es sollte eine Interessensgemeinschaft werden von Menschen mit ähnlich schwerem Schicksal und solchen, die nicht unberührt an erlittenem Unrecht, das ihren Mitmenschen geschieht, vorbeigehen können. Eine Gemeinschaft von
kompetenten Menschen , die sich gegenseitig Hilfe und Rat erhofft und auf dem Boden der Realität nach Lösungen sucht, wie schweren Schicksale zu einer guten Wende gebracht werden könnten...
So leid es mir für Marion Mansour tut, muss ich mich in Bezug auf ihr öffentliches Verhalten in dieser Affäre in den letzten Wochen distanzieren und tue dies aus tiefster Überzeugung, ihr damit mehr zu dienen als wenn ich mich hinter ihre aktuellen Helfershelfer/innen stelle, die dazu in Schubladen greifen, in deren hintersten Ecken unberechenbarer Sprengstoff vermutet werden muss...
Damit will ich aber den Betreibern von Webseiten, die auf Ungerechtigkeiten in unserem Staatswesen und auf Machtmissbräuche aufmerksam machen, keineswegs ihr Recht dazu absprechen. Was mir aber gegen den Strich geht, ist die Instrumentalisierung von Geschädigten in selbstherrlicher Darstellung eigener oder weiterer Missstände, die angeprangert und aufgedeckt werden müssten.

„C'est le ton qui fait la musique...“


Das müsste Marion als Musikerin eigentlich einleuchten!
Verfolgt man die Entwicklung ihres Kampfes um ihren Mann von Anfang an, ist man erstaunt, wie ihre Hilferufe bei sehr kompetenten Stellen ernst genommen wurden.

  • Es gab Berichte in Zeitungen und Zeitschriften,

  • es gab eine sehr eindrückliche und aufschlussreiche Sendung bei Schweiz5,

  • ja sogar eine sehr ausführliche Dokumentation in der Rundschau bei SRF1.


Mag sein, dass alle diese Medienleute nur so weit an ihr und ihrem Mann interessiert waren, bis der Bericht oder die Sendung gemacht waren und dass daraus keine direkten Erfolge zugunsten des Ehepaars resultierten und sie sich darauf erst recht hilflos vorkamen.

Denn darauf lief einiges schief und nahmen sich Menschen ihrer an, bzw. wurden engagiert, die nach meiner Auffassung den Bezug zur Realität nicht mehr so ganz im Griff haben oder aus Verblendung durch eigenen „Missionseifer“ mehr zerstörten als helfen.

Harte Worte, zu denen ich stehe, weil mir eben das Schicksal dieser Eheleute nicht gleichgültig ist.
Wenn ich Links zu den Stellen schalte, die ich als verhängnisvoll für ihren „Fall“ betrachte, geschieht dies nur zur Dokumentation und Begründung meiner Stellungnahme. Ich bekam ja dort erst Zugang zu Informationen, die eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren, nun aber – da sie publik wurden – in die Beurteilung dieses „Falles“ miteinbezogen werden müssen und entscheidend sein könnten.

Der erste Fehltritt - nach meinem Empfinden - war das Interview, das Marion Mansour  „Kinder ohne Rechte“  gewährte. Man kann mir zu Recht Befangenheit vorwerfen, weil ich einem Menschen nicht trauen kann und will, der auf seiner Homepage Prangerseiten mit Fremdberichten betreibt, ohne selbst dazu Stellung zu nehmen. Eine Taktik, die bei seriösen Berichterstattern Zweifel aufkommen lässt und zur Distanzierung führen kann von Geschehen, die vom Betreiber der Seite dort ausführlich geschildert und kommentiert werden.        
 
Ich will weiter nicht im Einzelnen anführen, was nach meiner Ansicht auch sonst noch falsch gelaufen ist und beschränke mich auf ein nach meiner Auffassung entscheidendes Detail.

Kenntnis davon erhielt ich durch eine wohl nicht ganz korrekte Veröffentlichung einer Korrespondenz zwischen dem ehemaligen Direktor der JVA Pöschwies, Ueli Graf und Hansjürg Patzen, Leiter Bewährungs- und Vollzugdienst, Amt für Justiz, Kanton Zürich.

Ueli Graf gibt in einem (E-Mail-)Schreiben Marcel Gölz an das Amt für Justiz bekannt, dass er mit dem Ehepaar Mansour ein Gespräch führte und ihnen darlegte, weshalb es vom Bundesgerichtsentscheid bis zur Entlassung so viel Zeit braucht, was ihn zur Bemerkung verleitete “Insgesamt hat sich unser System im Falle Mansour ja nicht gerade mit Ruhm bekleckert“.
In der ganzen Affäre wurde von den Betroffenen nicht so sehr hervorgehoben, auf was Ueli Graf die Eheleute aufmerksam machte: “Herr Mansour hat es seinerzeit versäumt, seine B-Bewilligung verlängern zu lassen. Das heisst, sein Aufenthaltsstatus ist unklar. Herr Hassan befürchtet, zwar aus der Pöschwies entlassen, aber umgehend in Ausschaffungshaft gesetzt zu werden“
Die Befürchtung wurde dann ja zur Tatsache...
Aus dem Schreiben geht weiter hervor, dass sich Herr Graf sehr für die Bemühungen von Marion Mansour um ihren Gatten interessiert. Er schliesst sein Schreiben mit den Worten: „Ich unterstütze diese Bemühungen von Frau Mansour und möchte Sie höflich bitten, die Absichten von Frau Mansour als Empfehlung an die Migrationsbehörde in ihre Verfügung aufzunehmen.“
Antwort bekommt er (wohl im Auftrag des Angeschriebenen)  von Herrn  Hans-Jürg Patzen. Er dankt Ueli Graf für seine Bemühungen in diesem Fall und bestätigt, dass seine Wünsche „selbstverständlich diskutiert“ wurden. Er macht aber darauf aufmerksam, dass die Akte Mansour im Migrationsamt „komplexer“ sei „als es dir die Ehepaar geschildert hat“ und stellt fest: „Das Migrationsamt wird mit der Vorlage unseres Entscheids erneut prüfen, was zu tun ist. Dabei dürfte gemäss meiner Einschätzung weder die Vorbereitungs- noch die Ausschaffungshaft im Moment ein Thema sein, weil H. Mansour über einen festen Wohnsitz bei seiner Ehefrau verfügt und keine Fluchtgefahr besteht. Anzumerken ist weiter: Weil das Migrationsamt während der Haft die Wegweisung nicht beschlossen hat, dürfte es jetzt keine Feuerwehraktion schalten und Haft anordnen, weil es so gegen das Beschleunigungsgebot verstossen würde.
Das Ehepaar Mansour wird von einem Rechtsanwalt beraten. Wohnsitz und gemeinsame Fürsorge wurden dem Migrationsamt sicher zur Kenntnis gebracht.
Wir grenzen uns dem Migrationsamt gegenüber ab und verzichten in der Verfügung (die ist ganz nüchtern, unaufgeregt und sachbezogen) auf den von dir angeregten Hinweis.“

(Hervorhebungen durch mich)

Ich berufe mich hier auf Aussagen, die eigentlich nicht für mich und andere indirekt Interessierte bestimmt war. Weil diese nun aber bekannt sind, möchte ich sie auf andere Weise hervorheben, als dies bisher getan wurde:

  • Als sehr anerkennenswerte Bemühungen eines Gefängnisdirektors und einer wohlwollenden Beurteilung und Weiterbehandlung durch das Amt für Justiz.


Man ist sich ja von beiden Stellen eher Unangenehmes gewohnt und sollte gerade deshalb sachbezogen bleiben und nicht pauschal und voreingenommen über diese herziehen, wie es dort geschieht, wo ich von oben erwähntem Schreiben Kenntnis erhielt: von „www.swiss1.net“

Ich will mich jetzt aber nicht weiter einmischen, möchte nur mit einem Satz aus obiger Korrespondenz darauf hinweisen, wie man auch auf empfundenes Unrecht reagieren könnte.
Da wird doch erwähnt:
Weil das Migrationsamt während der Haft die Wegweisung nicht beschlossen hat, dürfte es jetzt keine Feuerwehraktion schalten und Haft anordnen, weil es so gegen das Beschleunigungsgebot verstossen würde.

  • Warum also nicht diesem Sachverhalt nachgehen?


Dazu wird hier vermerkt:


"Mit dem Beschleunigungsgebot lassen sich im wesentlichen vier Ziele verfolgen:
Zum ersten soll unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten gewährleistet werden, dass
der Angeschuldigte nicht länger als unbedingt nötig den Belastungen ausgesetzt
wird, die mit einem Strafverfahren verbunden sind. Zu diesen Belastungen gehören
nicht nur die Zwangsmassnahmen, denen der Tatverdächtige unterworfen werden
kann, sondern insbesondere auch die Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens
sowie die mit dem Verfahren verbundenen Auswirkungen auf die private und
berufliche Situation des Angeschuldigten.
"


  • Wird im "Fall Mansour" nicht massiv gegen dieses Gebot verstossen?

  • Hätte man nicht sachlich und kompetent gegen diesen Verstoss intervenieren müssen?


Vielleicht wurde das zu spät erkannt und sind jetzt ganz andere Fakten aktuell.

  • Zum Beispiel der bedenkliche Gesundheitszustand von Hassan.


Ich weiss es nicht im Konkreten.

Nun eines bin ich mir sicher:

  • Mit mehr Sachlichkeit, mehr Einfühlungsvermögen und Bereitschaft zur Klärung auf beiden Seiten, könnte mehr erreicht werden zur Aufrechterhaltung der Menschenwürde und des Menschenrechtes....


(siehe auch hier )


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