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Verführung nicht strafbar?

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 22/9/2016 09:40:44
Tags: Verführungminderjährig

«Eine Verführung ist keine Vergewaltigung»


Einmal mehr ein Beweis, wie vor Gericht ein sexuelles "Vergehen" viel gnädiger beurteilt wird, wenn es sich um die "Verführung" eines Mädchens handelt.
Hätte der Verurteilte einen 15-jährigen Knaben "verführt", wäre ohne Zweifel eine unbedingte Gefängnisstrafe ausgesprochen worden. Ich kenne keinen einzigen "Fall", bei dem ein Angeklagter mit bedingter Strafe davongekommen ist, nachdem er einen Minderjährigen "verführt" hat.
"Tatsächlich war auch in der Anklage nie die Rede davon, dass beim Sex körperlicher Zwang oder Gewalt im Spiel war."

Noch nie habe  ich so etwas gelesen, wenn es sich um Sex mit einem Knaben handelte. "Das gibt es doch gar nicht," dass Knaben von sich aus Sex mit Erwachsenen haben wollen! Deshalb werden "minderjährige" Knaben schon gar nicht gefragt, ob sie sich als "Opfer" fühlen und es interessiert auch niemand, ob und wie sie unter dem "Missbrauch" noch leiden.
Was heisst denn überhaupt "minderjährig"?
Bei Knaben wohl etwas dasselbe wie "minderwertig", also "(noch) nicht zum Gebrauch bestimmt", also unbedingt eine strafbare Handlung.
Bei Mädchen hingegen eher "minderwertig" im Sinne von nicht den Aufwand wert, daraus eine grosse Sache zu machen.
Einmal mehr ein Beweis, wie idiotisch es ist, wenn sich das Gericht mit sexuellen Kontakten befassen muss, bei denen kein nachweisbarer Schaden angerichtet wurde.

29.September 2016
Ein neuer Beweis, wie unglaublich viel leichter Vergehen gegen Mädchen bestraft werden, als solche gegen Knaben.

16.Oktober 2016
Ein neuer Beweis, wie "irrsinnig" verschieden die Justiz mit "Tätern" umgeht.

Dazu ein Vergleich der Berichterstattung im "Blick" zu diesem Fall und einem andern...  


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