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"Grossermittlung wegen Kinderpornographie"

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 2/12/2014 12:44:41
Tags: NZZAMSONNTAGEdathy«AzovFilms»Operation_SpadeTaliaBongniEcpat

"Grossermittlung wegen Kinderpornographie"

Unter diesem Titel erschien in der "NZZ AM SONNTAG" am 30. November ein Bericht, der zu denken gibt und eigentlich auch in den Medien nicht unwidersprochen bleiben dürfte. (Das ist meine Ansicht, die wohl kaum einen Journalisten zum Schreiben bewegen wird...)

Um was geht es?

Um die Internet-Firma «Azov Films»,
welche die Polizei mit der Operation «Spade» im November 2013 aushob. Der "Fall Edathy", der Anfang diese Jahres in Deutschland viel Aufsehen erregte und immer noch aktuell ist, löste bei diversen "Kinderschutz"- Organisationen einen Aktivismus aus, der nun auch in die Schweiz überschwappt. Ausgerechnet die NZZ dient nun als erstes Sprachrohr diesen "Moral-Schützer/innen" und zeigt damit auch auf, wie die  Polizei mit einer Aufgabe betreut wird, die mehr als fragwürdig ist und eigentlich dringend zu einer öffentlichen Debatte führen müsste, ob die in diesem Artikel erwähnten Ermittlungen der Staatsanweltschaft rechtskonform sind.

Was passiert nun in der Folge der "Operation Spade" auch in der Schweiz?

"Die Staatsanwaltschaften ermitteln gegen 70 Männer, die im Internet Filme mit nackten Knaben gekauft haben. Der Kinderschutz fordert eine Ausweitung der Untersuchungen. * "

(* Hervorhebung durch mich)

"Die fraglichen Filme und die Kundendaten wurden ans Bundesamt für Polizei (Fedpol) übermittelt, doch dieses hielt bald fest: «Es handelt sich ausschliesslich um Filme, in denen Knaben im Alter zwischen etwa zehn und sechzehn Jahren nackt spielen. Die Filme zeigten weder sexuelle Handlungen noch war eine Fokussierung auf Geschlechtsteile der Jungen feststellbar.»

Wie sieht es gemäss geltendem Gesetz aus?:

"In der Schweiz sind Filme mit nackten Kindern und Jugendlichen dann strafbar, wenn sie pornografisch sind. Artikel 197 des Strafgesetzes sieht dafür Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor. Gemäss geltender Rechtsprechung können aber auch Aufnahmen, die «nur» nackte Knaben und keine sexuellen Handlungen zeigen, als pornografisch beurteilt werden.* "
(* Hervorhebung durch mich)

Es ist also der Phantasie der Staatsanwälte und Richter überlassen, ob und wo sie noch etwas  Verdächtiges entdecken, auch wenn es nicht eindeutig als "pornographisch" bezeichnet werden kann.

Den "Kinderschutz"-Leuten genügt es nicht, dass nur jenen ein Strafverfahren droht, bei denen eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Kinderpornografie eingeleitet wurde und sie kritisieren "diejenigen Kantone, welche die «Azov»-Filme nicht als strafrechtlich relevant beurteilt und deshalb keine Strafverfahren gegen deren Käufer eingeleitet haben. "

Ihre Begründung:
"Es hätte sich aufgedrängt, alle Käufer der «Azov»-Filme auf den Besitz von weiterem kinderpornografischem Material zu überprüfen» ...
«Wer solche Filme kauft, kauft womöglich auch anderes kinderpornografisches Material oder stellt sogar solches her.»"

Ich finde, wenn sich ein NZZ bemüssigt fühlt, solche Ansichten tendenziell zu unterstützen und "das Volk" auch so denkt, (was nicht bezweifelt werden muss),

  • dann braucht es dringend eine Aufstockung des Polizeibestandes auf allen Ebenen. Wie sonst könnte man diesen vielen "Kinderschändern" auf die Spur kommen und ihnen ihre Filmchen konfiszieren?

  • Doch mehr Polizei reicht nicht. Wir brauchen mehr Gefängnisse, damit dann auch alle diese "Monster" dort Platz finden, wo die hingehören (und sicher nie mehr rauskommen!)


Wir müssen dieses Problem dringend lösen:

  • Mehr Polizei

  • Mehr Gefängnisse!


(Man soll sich dann aber nicht wundern, wenn bei Polizei und Justiz immer mehr unter dem Burnout-Syndrom leiden und muss auch bereit sein, entsprechende Behandlungs- und Folgekosten und den Bedarf entsprechender Kurhäuser zu finanzieren und zu realisieren ...)


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